Gebühren
Allgemeine Dienstleistungen
Konto-Erstellung
0 Eur
Kontoverwaltung
0 Eur
Eröffnung eines Paysera-Kontos
0 Eur
Anlagedienstleistungen
Anlegergebühr
0 Eur
Vertragsabschluss/Verwaltung
0 Eur
Automatische Überweisungsgebühr über das Paysera-System
0 Eur
Verwaltung überfälliger Zahlungen des Darlehensnehmers im Rahmen des Darlehensvertrags
Es wird im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Projekteigentümers angewendet. Es werden jährliche Zinsen gezahlt, berechnet aus dem Investitionsbetrag, der nicht vom Projekteigentümer im Rahmen der Finanzierungstransaktion gedeckt ist und der Verwaltung überfälliger Zahlungen durch den Projekteigentümer zugewiesen wird. Die Gebühr wird von den vom Projektinhaber zu zahlenden erhöhten Zinsen abgezogen.
0 Eur
Anspruchsübertragungsgebühr (Zweitmarkt)
Sie errechnet sich aus dem Preis der auf den Sekundärmarkt übertragenen Forderung, abgezogen von dem an den Verkäufer gezahlten Betrag.
2%
Skolinimosi paslaugos
Anwendungsverwaltung und -auswertung
0 Eur
Vertragsabschlussgebühr (einmalig)
Berechnet aus dem eingezogenen Betrag, abgezogen vom bezahlten Betrag.
2-5%
Die Gebühr errechnet sich aus der Laufzeit des Darlehensvertrages für die gesamte Darlehenslaufzeit (unabhängig davon, ob das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird), die sofort in voller Höhe zu entrichten und von der Auszahlungssumme abzuziehen ist. Wird das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt, wird diese Gebühr bis zur endgültigen Rückzahlung des Darlehens berechnet.
Vertragsverwaltungsgebühr (monatlich)
Der Mindestgesamtbetrag der Vertragsabschluss- und Vertragsverwaltungsgebühr beträgt nicht weniger als 1.300 EUR.
0,1-0,2%
Der Mindestgesamtbetrag der Vertragsabschluss- und Vertragsverwaltungsgebühr beträgt nicht weniger als 1.300 EUR.
Projekt-Upload und Werbegebühr
500 Eur
Hypothekenverwaltung (einmalige, einfache Transaktion, weniger als 5 Eigentumseinheiten / mehr als 5 Eigentumseinheiten oder nicht standardmäßige Transaktion (vermögensbereinigte Zwangsvollstreckung usw.)
350 Eur/500 Eur
Hochladen einer neuen Projektphase auf die Plattform
100 Eur
Automatische Überweisungsgebühr, wenn Investoren Geld über das Paysera-System überweisen
0,15 Euro pro Transaktion
Vertragsauflösungsgebühr bei Ablehnung der Finanzierung
Sie wird ausbezahlt, wenn der Projekteigentümer das Kreditangebot unterschrieben hat, aber eine Finanzierung ablehnt oder die im Vertrag festgelegten Bedingungen nicht erfüllt (z. B. Immobilien ablehnt/nicht mehr verpfändet).
3 Monatszinsen auf den finanzierten Betrag, sowie Vertragsabschluss- und Vertragsverwaltungsgebühren
Koordinationsdienst für Sachversicherungen
100 Eur
Erteilung der Genehmigung zum Verkauf, Hypothekendarlehen, Refinanzierung (für jedes Dokument innerhalb von 5 Tagen erstellt)
150 Eur
Erteilung einer dringenden Genehmigung zum Verkauf, zur Umschuldung von Immobilien (für jedes Dokument innerhalb von 2 Tagen erstellt)
300 Eur
Erlaubnis für den Darlehensnehmer, die Hypothek teilweise/vollständig abzumelden (für jedes Dokument innerhalb von 5 Tagen zu erstellen)
0 Eur
Dringende Erlaubnis für den Kreditnehmer, die Hypothek ganz oder teilweise abzumelden (für jedes Dokument innerhalb von 2 Tagen erstellen)
150 Eur
Abmeldung der Hypothek (einseitige Transaktion des Gläubigers am 5.)
150 Eur
Dringende Hypothekenabmeldung (einseitige Transaktion des Gläubigers am 2.)
300 Eur
Änderung der Hypothekentransaktion, wenn die Transaktion außerhalb von Vilnius unterzeichnet wird
150 Eur
Erteilung sonstiger Genehmigungen (für Gestaltung, Dienstbarkeitsfeststellung, Teilung etc. (für jedes Dokument erstellt innerhalb von 5 Tagen)
150 Eur
Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder seines Teils
0-2%
Gebühr für Schuldenverwaltung
Eine einmalige Gebühr, die dem Kreditempfänger im Falle einer Verzögerung bei der Überweisung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung des Darlehens (Zinsen, Darlehensbetrag, Teilbetrag usw.) Im Falle eines gestuften Projekts wird die Gebühr für jeden Darlehensplan (Phase) separat erhoben.
100 Eur
Erhöhte Zinsen bei Kreditausfall
Es wird im Falle eines Verzugs im Rahmen des Darlehensvertrags angewendet. Der Projekteigentümer zahlt die Steuer an den Investor (der Investor zahlt einen Teil – die Hälfte – der Steuer an Profitus für die Verwaltung des überfälligen Darlehens).
+10 % Jahreszins auf gewichtete Zinsen
Inkassogebühr
Sie kommt zur Anwendung, wenn der Darlehensvertrag beendet und das Beitreibungsverfahren eingeleitet wird (Beantragung bei einem Notar).
5 % des erzielbaren Betrags
Vermögensverwertungsgebühr
Sie wird angewendet, wenn Profitus zurückgewonnene Vermögenswerte verwertet oder bei der Verwertung unterstützt, berechnet aus dem Verwertungspreis des Vermögenswerts.
10 % des Verkaufspreises der Immobilie
Zusendung von Mitteilungen über die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag per Post
10 Eur
Versand von Unterlagen per Post
10 Eur
Versand von Dokumenten per Kurier
10 Eur